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Arbeitsstunden: Was zählt und was nicht?

    Gemeinschaftsarbeiten – Pflicht für alle Gartenmitglieder

    Jedes Gartenmitglied weiß spätestens bei der Übernahme eines Gartens, dass in unserem Kleingärtnerverein alle Gartenmitglieder Gemeinschaftsstunden leisten müssen. Das ist kein böser Wille sondern einfach notwendig, damit alle anstehenden Pflege- und Instandhaltungsarbeiten in unseren Gartenanlagen erledigt werden können. Aber auch Arbeiten wie z.B. die Mitarbeit bei Veranstaltungen und Festen zählen zu den Gemeinschaftsarbeiten. Hier engagieren sich jedes Jahr Gartenfreund*innen in ihrer freien Zeit bei der Organisation und übernehmen Arbeiten, damit wir und unsere Gäste unsere Feste genießen können, alles reibungslos abläuft und keine Wünsche offen bleiben.

    Dass Gemeinschaftsstunden ein wichtiger Pflichtteil aller unserer Gartenmitglieder sind, kann man jederzeit auch gern nochmal in unserer Vereinssatzung unter §5 nachlesen.

    Was zählt als Gemeinschaftsstunden?

    In unserer letzten Hauptversammlung wurde das Thema Gemeinschaftsstunden noch einmal ausführlich von unseren Obleuten dargelegt. In unserer letzten Mitgliederversammlung 2018 hatten wir uns darauf geeinigt, dass wir den Pflichtteil von 18 Arbeitsstunden je Gartenmitglied beibehalten möchten.

    Die Arbeitsstunden werden wiefolgt als Gemeinschaftsarbeit angerechnet:

    Arbeitsstunden laut Arbeitsplan: 10 Stunden/ Jahr
    Alle Arbeitsstunden, die diesem Arbeitsplan zugeteilt wurden, werden angerechnet. Z.B. „Gärtnerin Alexa Mustermann aus Garten Nr. 12: 10 Stunden Pflege der Rabatte vor dem Vereinshaus“. Dieser Plan wird jährlich jedem Gartenmitglied ausgehändigt und liegt uns allen vor. Wer nicht weiß für welche Arbeiten er eingeteilt wurde, kann sich an diesem Arbeitsplan orientieren oder fragt im Zweifelsfall einen unserer Obleute.

    Gemeinschaftsarbeiten: 5 Stunden/ Jahr
    Wer seine Arbeitsstunden gemäß Arbeitsplan nicht voll bekommt, hat zusätzlich die Möglichkeit, sich an einem der Termine für unsere Gemeinschaftsarbeit zu beteiligen und dort Arbeitsstunden zu leisten und sich anrechnen zu lassen. Achtung: Jedes Gartenmitglied ist verpflichtet, sich mit mindestens 5 Arbeitsstunden bei Gemeinschaftsarbeiten zu beteiligen.

    Es steht außerdem jedem Gartenmitglied frei, jederzeit freiwillig andere Arbeiten zu übernehmen, die nicht auf dem Arbeitsplan stehen. Bitte besprecht euch hierfür vorher mit euren Obleuten. Sie wissen am besten, welche Arbeiten dringend sind und ob und wie euer Vorhaben als Arbeitsstunden angerechnet werden kann.

    Mithilfe auf Festen: 3 Stunden/ Jahr
    Ganz egal ob du ein paar Stunden am Zapfhahn stehst oder an der Kasse, am Grill oder am Cocktailstand und ganz gleich ob Du Gläser spülst oder nach einem Fest beim Putzen hilfst: Die Organisation und Durchführung von Festen macht Arbeit und braucht viele Helfer. Deshalb hat die Mitgliederversammlung beschlossen, dass jedes Gartenmitglied mindestens 3 Arbeitsstunden auf Veranstaltungen oder Festen zu leisten hat, um den Festausschuss etwas zu entlasten. Diese 3 Stunden werden Dir voll als Arbeitsstunden angerechnet.

    Wenn du gern vor, bei oder nach Veranstaltungen mithelfen möchtest, dann sprich unseren Festausschuss oder deine Obleute an. Alle anstehenden Termine für Veranstaltungen und Feste findest du in unseren Aushängen oder hier auf unserer Website im Terminkalender.



    Nachweis der Arbeitsstunden – nix leichter als das

    Jedes Gartenmitglied erhält am Ende eines Gartenjahres einen „Stundenzettel“ für geleistete Arbeitsstunden für das kommende Jahr, meist auf der Mitgliederversammlung im Spätherbst oder per Post. Auf diesem Zettel werden alle Arbeiten inklusive der geleisteten Stunden eingetragen.

    Unsere Obleute sind unter anderem dazu da, zu schauen, ob diese Arbeiten termingerecht und angemessen erledigt wurden. Damit sie nicht den Überblick verlieren und das Ganze fair einschätzen können, gehst man am besten folgendermaßen vor:

    (1) Kontaktiere einen deiner Obleute in der Nähe bevor du mit der Arbeit beginnst
    Unsere Obleute und deren Garten-Nummern findest du auf dem Stundenzettel oder hier auf unserer Vorstandsseite.

    (2) Nach geleisteter Arbeit die Stunden von einem der Obleute auf deinem Stundenzettel bestätigen lassen
    Im Idealfall erledigst du das direkt nach getaner Arbeit. Der Obmann oder die Obfrau wird auf deinem Stundenzettel die geleisteten Stunden mit einer Unterschrift bestätigen. Sollte keiner der Obleute direkt verfügbar sein, kannst du das auch noch bis 14 Tage nach deiner geleisteten Arbeit nachholen.
    Vermerkte Arbeiten, die auf dem Stundenzettel nicht von einem unserer Obleute gegengezeichnet wurden, können leider nicht als geleistete Arbeitsstunden angerechnet werden! Denn wer soll das im Nachhinein kontrollieren und bestätigen können? Stimmt, das ist nahezu unmöglich. Also bleib fair und lass dir deine Stunden einfach rechtzeitig bestätigen. Im Ausnahmefall können Stundenzettel auch im Briefkasten des Vorstands an unserem Vereinshaus eingeworfen werden. Sie werden dann an die Obleute weitergeleitet.

    (3) Stundenzettel mit allen geleisteten Arbeitsstunden bis zum Jahresende abgeben
    Du hast alle nötigen Arbeitsstunden geleistet, sie sind auf deinem Stundenzettel vermerkt und ordnungsgemäß von unseren Obleuten bestätigt. Prima! Doch nützt das alles nichts, wenn dieser Stundenzettel dem Vorstand am Ende eines Gartenjahrs nicht vorliegt, weil er noch bei dir zuhause liegt. Dann muss der Vorstand davon ausgehen, dass du in diesem Jahr keine Arbeitsstunden geleistet hast. Das wäre ärgerlich, denn diese vermeintlich „nicht geleisteten“ Pflichtstunden werden Dir in im nächsten Frühjahr in Rechnung gestellt. Und das muss ja nun wirklich nicht sein.

    Stichtag für die Abgabe der ausgefüllten Stundenzettel ist der 31.12. am Ende eines jeden Gartenjahres. Keine Sorge, wir sind nicht kleinlich und wissen, dass immer mal etwas dazwischenkommen oder in Vergessenheit geraten kann. Kontaktiert in einem solchen Fall unsere Obleute oder den Vorstand und teilt mit, bis wann ihr euren Stundenzettel nachreichen werdet. Spätestens Mitte Februar sollte er aber bei uns sein.


    FAZIT:
    Versorgt mit all diesen Informationen und Hinweisen sollte es hoffentlich jedem Gartenmitglied nun ein Leichtes sein, seine Pflichtstunden abzuleisten, zu dokumentieren und ordnungsgemäß bestätigen zu lassen. Wir hoffen, dass wir künftig niemanden wegen vermeintlich nicht geleisteten Arbeitsstunden zur Kasse bitten müssen, sondern dass wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen und uns einbringen. Und seien wir doch mal ehrlich: 18 Arbeitsstunden im Jahr sind ein Klacks und sind schneller erledigt als gedacht.