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Lage der Gartenanlage und Parzellenbelegung:

Unsere Kleingartenanlagen befinden sich zwischen Dümpten und Winkhausen, nordöstlich der Eppinghofer Straße. In nahezu ländlich-ruhiger Lage zwischen Horbachtal (Mühlenstraße) und der Aktienstraße sind sie ein beliebtes Ausflugsziel für Spaziergänger*innen, da sie leicht zu Fuß und mit dem Fahrrad, aber auch gut mit Auto, Bus und Straßenbahn zu erreichen sind.  Von der Straßenbahnhaltestelle Kirchberg (Line 104) auf der Aktienstraße sind Sie nach etwa 300 m schon am Ziel.

Unsere insgesamt 118 Gärten verteilen sich übrigens auf gleich 2 Gartenanlagen: Die eine am Denkmannsfeld und die andere nur einen Steinwurf entfernt in der Boverstraße.

Unsere Kleingärten – Fakten & Zahlen:

Anzahl der Gartenparzellen
insgesamt:

118

Gesamtfläche
aller Gärten
in qm:

35.400


Das entspricht etwa 5 Fußballfeldern

Anzahl aller
Obstbäume:

672


(letzte Zählung im Sommer 2016)

Gartenkulturen:

8


Menschen aus mindestens 8 Ländern und Kulturen gärtnern gemeinsam in unseren Kleingärten.

Unsere Gärten – kurz und bündig:

  • Anzahl der Gartenparzellen insgesamt:  118
  • Größe der Einzelgärten: ca. 300 qm
  • Ausstattung:  Gartenhäuschen (ca. 20 qm), jeweils mit Strom- und Wasseranschluss

…und noch ein paar fun facts:

  • größter und ältester Baum: Sommerlinde vor dem Vereinshaus (Kronendurchmesser ca. 15 Meter, mindestens 20 Meter hoch)
  • Länge unserer Außenhecken: 1,2 km (Weißdornhecke)

Weitere Informationen zur Lage:


Was ist ein Kleingarten?

denkmannsfeld garten 01

Kleingärten sind Bestandteile des öffentlichen Grüns, sie unterscheiden sich also von Privat- und Erwerbsgärten oder privaten Nutzgärten. Kleingärten werden mit finanziellen Mitteln der Gemeinden und des Landes Nordrhein-Westfalen angelegt und gefördert. Sie dienen nicht nur der Erholung, Gesundherhaltung und Eigenversorgung des einzelnen Kleingärtners, sondern sollen auch für Besucher und die Öffentlichkeit einen positiven Nutzen, also einen gemeinnützigen Zweck erfüllen. Aus diesen Gründen ist die Nutzung eines Kleingartens an bestimmte Vorgaben gebunden, z.B. dass in einem Kleingarten auf wenigstens einem Drittel der Gesamtfläche Obst und Gemüse angebaut werden muss.

Diese Bestimmungen sind zum einen im Bundeskleingartengesetz definiert, in dem u.a. der Begriff des Kleingartens klar vom Privatgarten unterschieden wird. Desweiteren regelt die Garten- und Bauordnung des jeweiligen Kreisverbandes der Kleingärtner die Nutzung für Kleingärten.

Mehr Informationen: Was ist ein Kleingarten?


Externe Links: