Laut § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gilt in Deutschland vom 1. März bis zum 30. September eine gesetzlich festgelegte Schutzzeit für Vögel. In dieser Zeit ist es verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze radikal zu schneiden oder vollständig zu beseitigen. Ziel dieser Regelung ist der Schutz brütender Vögel sowie anderer Tiere, die diese Strukturen als Lebensraum nutzen.
Was während der Schutzzeit verboten ist
Verboten sind während dieser Hauptbrutzeit insbesondere sogenannte starke Rückschnitte oder das sogenannte „auf den Stock setzen“, also das drastische Zurückschneiden bis auf den Boden. Diese Maßnahmen würden potenziell Nistplätze zerstören oder Tiere vertreiben und sind daher unzulässig.
Das ist in der Vogelschutzzeit erlaubt
Erlaubt sind hingegen schonende Form- und Pflegeschnitte, sofern durch sie keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von wildlebenden Tieren beeinträchtigt oder zerstört werden. In der Praxis bedeutet das: Ein leichter Rückschnitt zur Pflege ist zulässig, solange sichergestellt ist, dass sich keine belegten Nester oder andere schützenswerte Strukturen im Gehölz befinden. Vor jedem Schnitt ist daher eine sorgfältige Kontrolle erforderlich.
Die Einhaltung dieser Schutzvorgaben dient nicht nur dem Erhalt der Artenvielfalt, sondern stellt auch sicher, dass der Mensch verantwortungsvoll mit natürlichen Lebensräumen umgeht.
Checkliste: Heckenpflege während der Vogelschutzzeit
1. Was mache ich, wenn ich beim Schneiden ein Vogelnest entdecke?
👉 Sofort den Schnitt einstellen und die Stelle unberührt lassen. Das Nest darf nicht entfernt oder gestört werden – auch dann nicht, wenn es verlassen wirkt.
2. Darf ich meine Hecke in der Schutzzeit überhaupt schneiden?
👉 Leichte Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt, solange keine Brutvögel gestört oder Nester beschädigt werden. Es gilt: lieber behutsam und mit aufmerksamen Blick in die Hecke schneiden.
3. Was zählt als „starker Rückschnitt“ und ist verboten?
👉 Alles, was über einen leichten Formschnitt hinausgeht – etwa das drastische Kürzen bis zum Stamm oder Entfernen ganzer Heckenabschnitte.
4. Wer kontrolliert, ob ich mich an das Gesetz halte?
👉 Zuständig sind in der Regel die Unteren Naturschutzbehörden oder das Ordnungsamt. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.
5. Gibt es Ausnahmen vom Schnittverbot?
👉 Ja, aber nur in begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei Gefahren für die Verkehrssicherheit. Diese Ausnahmen müssen in der Regel behördlich genehmigt werden.