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Häufige Fragen (FAQ)

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    Fragen zur Anmeldung und Mitgliedschaft

    Ich interessiere mich für einen Garten in Ihrer Kleingartenanlage. Was muss ich tun?

    Wahrscheinlich haben Sie bereits per Mail oder telefonisch Kontakt mit uns aufgenommen. Falls nicht, können Sie das gern über unser Kontaktformular ganz einfach nachholen. Schreiben Sie uns, welche Vorstellungen Sie haben und welche Fragen Ihnen auf den Nägeln brennen. Vieles lässt sich bereits in einer Mail oder durch ein Telefonat klären.

    Wer bei uns einen Kleingarten pachten möchte muss Mitglied in unserem Verein sein, d.h. Sie müssen als erstes das Antragsformular für eine Mitgliedschaft in unserem Verein ausfüllen. Dieses erhalten Sie nach Terminabsprache auch in unserem Vereinsbüro. Mit der Mitgliedschaft fällt eine jährliche Mitgliedsgebühr von 78,00 EUR an. Sollte zum Zeitpunkt Ihres Beitritts gerade kein Garten frei sein, werden Sie bei uns als Gartenanwärter auf einer Warteliste geführt. Je nach Wartezeit und Gartenvergabe rutschen die Gartenanwärter auf der Warteliste automatisch nach oben. Sobald Gärten frei werden und deren Wert geschätzt wurde, werden Sie automatisch von uns benachrichtigt.

    Natürlich möchten wir unsere neuen Vereinsmitglieder und künftigen Gartenfreunde auch zunächst persönlich kennenlernen. In einem zwanglosen Gespräch werden letzte Details und Fragen geklärt und ein Besichtigungstermin für den potentiellen neuen Garten wird vereinbart. Entspricht der Garten Ihren Vorstellungen, steht nach einer gemeinsamen Gartenbegehung und der Erledigung der letzten Formalitäten einer Gartenübergabe nichts mehr im Wege.

    Gibt es bestimmte Voraussetzungen die ich erfüllen muss, wenn ich in Ihrer Kleingartenanlage einen Garten bekommen möchte?

    Wer in unserem Kleingärtnerverein einen Garten pachten möchte, muss zwingend Mitglied in unserem Kleingärtnerverein sein. Dafür muss uns ein ausgefüllter Aufnahmeantrag vorliegen, den Sie gern nach Terminabsprache in unserem Vereinsbüro erhalten.

    Es ist außerdem nützlich, wenn Sie sich im Vorfeld über die Anforderungen eines Kleingartens schlau machen, denn Kleingärten unterscheiden sich gesetzlich von Privat- oder Hausgärten und sind dadurch an bestimmte Auflagen gebunden. Auf unserer Website finden Sie über dieses Thema viele Informationen, z.B. in unserer Garten- und Bauordnung. Aber auch ein Blick in das Bundeskleingartengesetz lohnt sich in jedem Fall. Wir weisen auf die besonderen gesetzlichen Bestimmungen eines Kleingartens lieber im Voraus hin, denn bei einer Gartenübernahme stimmen Sie diesen Regelungen im Pachtvertrag ausdrücklich zu. Wer als künftiger Kleingärtner diesbezüglich schon gut informiert ist, der vermeidet Missverständnisse, spätere Enttäuschungen und Ärger von vornherein.

    Ansonsten sollten Sie natürlich bedenken, dass die Pflege eines Kleingartens Zeit beansprucht, die Sie in Ihren Alltag realistisch einplanen müssen. Wenn Sie darüber hinaus bereit sind, sich aktiv am Vereinsleben zu beteiligen (Gemeinschaftsarbeit etc.), dann haben Sie beste Voraussetzungen, ein glückliches Gartenmitglied bei uns zu werden.

    Ich habe mich als neuer Gartenanwärter bei Ihnen angemeldet. Wie geht es jetzt weiter?

    Sofern uns der von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Aufnahmeantrag bereits vorliegt, werden Sie Mitglied in unserem Verein und als Gartenanwärter*in bei uns geführt. Gern möchten wir unsere künftigen Gartenmitglieder auch persönlich kennenlernen. Sollte dies noch nicht geschehen sein, bitten wir Sie, einen persönlichen Termin zum Kennenlernen und für ein unverbindliches Gespräch mit uns zu vereinbaren.

    Konnten wir nicht direkt einen passenden Garten an Sie vermitteln, setzen wir uns automatisch mit Ihnen in Verbindung, sobald wieder neue Gärten frei geworden sind. Bevor unsere Gärten vermittelt werden, wird deren Wert über unsere Wertermittler neu ermittelt. Nach einer gemeinsamen Gartenbesichtigung und den letzten Formalitäten erfolgt dann in aller Regel die Gartenübergabe.

    Fragen zu Mitgliedsbeiträgen und Kosten

    Was kostet durchschnittlich die Übernahme eines Gartens? Welche Kosten kommen in etwa auf mich zu?

    Dieser ermittelte Gesamtwert eines Gartens ist der Betrag, den der neue Pächter bei Übernahme des Gartens an den Verein zu zahlen hat. Da die Ausstattung von Garten zu Garten mitunter stark variiert, können wir pauschal weder einen Durchschnittswert, noch Mindest- oder Höchstwerte angeben. Doch wir können sagen, dass in unserer Anlage für jeden Geldbeutel etwas passendes dabei ist. Wenn Sie dennoch unsicher sind, schreiben Sie uns oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit uns.

    Wie hoch ist der jährliche Mitgliedsbeitrag in Ihrem Kleingärtnerverein?

    Der jährliche Beitrag für Mitglieder in unserem Verein beträgt derzeit 78,00 EUR pro Jahr. Für Gartenpächter fallen zusätzlich 1,79 EUR Vereinsunfallversicherung sowie Gartenpacht in Höhe von 72,00 EUR pro Jahr an.

    Gibt es neben Pacht und Mitgliedsbeitrag weitere jährliche Kosten mit denen ich rechnen muss?

    Jedes Garten- und Vereinsmitglied ist verpflichtet, sich über unsere Vereinsunfallversicherung zu versichern. Der Jahresbeitrag von 1,79 EUR ist automatisch in der Jahresendabrechnung enthalten.

    Zusätzlich fallen jährliche Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser an, die auf dem gepachteten Gartengrundstück verbraucht wurden. Diese Kosten sind abhängig von Ihrem persönlichen Verbrauch.

    Ferner sind private Kosten für evtl. anfallende Schönheitsreparaturen und Materialkosten (z.B. Baumaterial, Gartengeräte, Pflanzen) einzuplanen.

    Wir empfehlen außerdem den Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie einer Garten- bzw. Laubenversicherung, die vor allem Ihr Gartenhaus vor Einbruch und Diebstahl absichert.

    Rechte und Pflichten

    Gibt es besondere Pflichten als Mitglied und Gärtner in Ihrem Kleingärtnerverein, die ich wissen sollte?

    Die wichtigsten Pflichten sind bereits in unserer Vereinssatzung, in der Garten- und Bauordnung sowie im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) festgehalten. Hilfreich hierzu ist auch unser Hinweis „Was ist ein Kleingarten?“.

    Darüber hinaus ist jedes Gartenmitglied verpflichtet, an den Jahreshauptversammlungen teilzunehmen, deren Termine wir rechtzeitig bekanntgeben. Pro Jahr muss jedes Gartenmitglied eine bestimmte Anzahl gemeinnütziger Stunden (Gemeinschaftsarbeit) für den Verein ableisten.

    Unsere Kleingartenanlage zählt zu den öffentlichen Grünflächen der Stadt Mülheim. Nicht zuletzt deswegen gehört natürlich die regelmäßige Pflege des Gartens ebenfalls zu den Pflichten unserer Gartenmitglieder und sollte selbstverständlich sein.

    Eigentümer oder Pächter?

    Bin ich Käufer oder Pächter, wenn ich einen Garten in Ihrer Kleingartenanlage übernehme?
    Ist der Garten dann mein Eigentum?

    Nein. Wenn Sie in unserer Gartenanlage einen Garten übernehmen, schließen Sie einen Pachtvertrag mit unserem Verein ab. Man kann das am ehesten mit einem „Pflegevertrag“ für einen Garten vergleichen. Dadurch sind Sie an bestimmte Vorgaben und Auflagen (Garten- und Bauordnung, Vereinssatzung etc.) bei der Gestaltung Ihres Gartens gebunden, sind darüber hinaus aber völlig frei.

    Sonstige Fragen

    Ich habe nur am Wochenende Zeit fürs Gärtnern. Würde sich ein Kleingarten für mich überhaupt lohnen?

    Diese Frage lässt sich nicht eindeutig mit Ja oder Nein beantworten. An erster Stelle steht, dass der Garten keinen Pflegerückstand aufweisen darf, d.h. Ihr Garten muss trotzdem gepflegt sein und darf nicht verwahrlosen. Der Zeitaufwand, der hierfür nötig ist sollte unbedingt bedacht und eingeplant werden und ist nicht zu unterschätzen.

    Es ist sicher nicht unmöglich, auch als „Wochenend-Gärtner“ seinen Garten in einem gepflegten Zustand zu halten, doch geben wir noch etwas Wichtiges zu bedenken: Da Kleingärtner verpflichtet sind, 2/3 ihrer Fläche mit Nutzpflanzen (Obst, Gemüse) auszufüllen, reicht es z.B. nicht aus, hauptsächlich einen gepflegten Rasen in seinem Garten anzulegen. Gerade in den ersten Wochen benötigen viele junge Kulturpflanzen unbedingt regelmäßige Pflege (Bewässern, Beikraut jäten, Schneckenkontrolle usw.), insbesondere bei Trockenperioden, Nachtfrösten oder erhöhtem Befallsdruck, da sie sonst eingehen. Vor allem die Monate April bis Juni sind besonders arbeitsintensive Monate, da Aussaat, Auspflanzen, regelmäßiges Gießen und Jäten doch relativ viel Zeit benötigen, die nicht zu unterschätzen ist. Dies möchten wir Ihnen ans Herz legen und zu bedenken geben, bevor Sie sich entscheiden in unserer Anlage einen Kleingarten zu pachten.

    Ich habe gar keine Ahnung von Gemüseanbau und Blumen, ein Kleingarten würde mich aber trotzdem reizen. Macht das überhaupt Sinn?

    Wir können Sie in dieser Hinsicht beruhigen, denn fast jedes unserer Gartenmitglieder hat einmal als völliger Neuling angefangen. Einige von ihnen sind mittlerweile richtige „alte Hasen“ in ihrem Fach und jederzeit offen für Fragen.
    Auch den Umgang mit Blumen, Obst- und Gemüsepflanzen kann jeder lernen.

    Gärtnern ist auch ein langwährender, aber spannender Lernprozess: Die Erkenntnisse ergeben sich im Laufe der Zeit bei der regelmäßigen Gartenarbeit aus eigenen Beobachtungen und Erfahrungen nach dem „trial-and error“-Prinzip, sodass Sie automatisch ständig neu hinzulernen.

    Auch wenn Sie am Anfang sicher ein paar Fehler machen, lassen wir Sie nicht allein. Unser Gartenfachberater, aber auch der Vorstand und die vielen Gartenmitglieder und -nachbarn helfen gern, wenn Sie Fragen haben, Tipps brauchen oder Empfehlungen für Fachliteratur benötigen. Das Einzige das Sie selbst mitbringen müssen ist der Spaß am Gärtnern, eine gute Portion Neugierde und Geduld sowie den Willen, den Garten wirklich kleingärtnerisch zu nutzen und nicht etwa einen „Fun-Garten“ daraus zu machen.


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